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Schulpsychologen

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag gehören dem Staatlichen Schulamt Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an.
Ihre Tätigkeit umfasst insbesondere die präventive und systembezogene Beratung und die psychologische Beratung von Schulen, Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Schülerinnen und Schülern.

Die aktuelle, jeweilige Zuständigkeit ist der Schulliste auf der Seite der Staatlichen Schulämter zu entnehmen.